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Aufgrund des raschen Wirtschaftswachstums in der Nachkriegszeit seit 1948 haben sich enorme Vermögenswerte angesammelt. Ziel eines Erblassers wird es regelmäßig sein, das Vermögen nach seinen Vorstellungen weiterzugeben. Daher erscheint es um so wichtiger, sich frühzeitig genauestens zu informieren, WIE das Vermögen, an diejenigen, die berücksichtigt werden sollen, weiter gegeben werden kann. Das Erbrecht ist in seinen Möglichkeiten, das Vermögen zu übertragen, inhaltlich derart detailreich und verzweigt, dass es für einen "Normal-Sterblichen" kaum mehr überschaubar wirkt. Gerade deswegen bedarf es zeitigen Überlegungen, was mit dem Hab und Gut geschehen soll, um meist vorprogrammierte Streitigkeiten innerhalb der Familie und dem Bekanntenkreis zu vermeiden. Eine rechtzeitige Vorsorge und klare Regelung der Hinterlassenschaft sind gute Voraussetzungen da Allerdings gestaltet sich die Testamentserstellung regelmäßig nicht so einfach, dass sie ohne fachlichen Rat erfolgen sollte. Häufig sind die Ausführungen des Testierenden nicht eindeutig genug formuliert, also zu "frei" verfasst, sodass viel in das Geschriebene hineininterpretiert werden kann oder diverse individuelle und subjektive Auslegungen möglich sind. Die richtigen Worte zu finden, ist demnach nicht ganz so einfach. Dem kann abgeholfen werden, in dem sich der letztwillig Verfügende rechtzeitig mit der Testamentsaufsetzung auseinandersetzt, um die zahlreichen erbrechtlichen Klippen zu umschiffen. Daher ist es lohnenswert, sich kompetenter rechtlicher Hilfe zu bedienen. Die Kosten für eine kompetente Beratung sind gut angelegt und können den Hinterbliebenen viel Leid und materielle Verluste ersparen. Die folgenden Seiten sollen einen kleinen Einblick in die "Grundbegriffe des Erbrechts" geben: Begriffe, die jeder zwar schon einmal gehört hat, die aber oftmals falsch verstanden werden oder vielleicht sogar völliges Neuland darstellen.
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