? Definition: Was ist ein Erbschein? Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts (Wohnsitzgericht des Erblassers). Solange der Erbschein existiert, begründet er eine widerlegbare Vermutung dafür, dass der im Erbschein Bezeichnete Erbe ist. Dieser Schein soll zunächst die Möglichkeit eröffnen, dass das Vermögen überhaupt verwaltet werden kann. Dies stellt zwar ein Risiko dar, es ist jedoch möglich, dass der Erbschein zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingezogen wird, z.B. aufgrund von Änderungen in der Erbenstellung (beispielsweise bei Auffindung eines jüngeren Testaments). ? Was ist der Sinn und Zweck eines Erbscheins? Legitimation der Erben gegenüber Dritten, ? Wann brauchen Sie einen Erbschein? Insbesondere wenn es um sehr hohe Vermögenswerte, Bankkonten und Grundstücke, geht, wird der Erbe seine Erbenstellung nur nachweisen können, wenn er einen entsprechenden Erbschein vorlegt. ? Wie läuft das Erbscheinsverfahren ab? 1. Zunächst einmal sollte ein Erbschein beim zuständigen Amtsgericht (letzter Wohnsitz des Erblassers) beantragt werden. Ein Erbschein kann zu Protokoll des Nachlassgerichts oder eines Notars beantragt werden. 2. Hier werden dann folgende Angaben geklärt, die den Inhalt des Erbscheins ausmachen:
? Wieviel kostet ein Erbschein? Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Hierfür gibt es eine spezielle Tabelle, aus der die Gebühr abgelesen wird. Zur Errechnung des Nachlasswerts: Guthaben (z. B. Zusammenrechnung aller Bankkonten, Bargeldern etc.) Auszug aus der Tabelle und ein Beispiel:
10.000,00 €. Laut Tabelle ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 72,00 €. Für die Erteilung eines Erbscheins erhebt das Gericht also eine Gebühr von 72,00 €. Für etwaige weitergehende Tätigkeiten kann sich der Wert auch erhöhen. Die Kosten für den Antrag zu Protokoll eines Notars sind im übrigen nicht wesentlich höher. Hinzu kommt jedoch noch die Mehrwertsteuer. |