? Wie läuft denn so eine Eröffnung ab? 1. Zuerst wird das Schriftstück geöffnet. Unter Umständen sind Testamente durch ein Siegel verschlossen worden. Daher wird das Schriftstück mit Sorgfalt geöffnet, damit das Siegel einigermaßen erhalten bleibt. Auch nicht verschlossene Testamente werden "eröffnet". Die Eröffnung stellt also lediglich einen rein rechtlichen Begriff dar. Hierdurch macht es das Gericht sozusagen amtlich, dass es von dem Testament Notiz genommen hat. à Hinweis: Alle Schriftstücke, die in irgendeiner Art und Weise als ein Testament identifiziert werden können, werden auf diesem Wege eröffnet. 2. Nach der Eröffnung wird der Inhalt, wenn denn jemand zum Termin erschienen ist, laut vorgelesen oder eben den Beteiligten direkt vorgelegt. Hierfür ist ein Rechtspfleger zuständig. 3. Die Eröffnung wird in einen Protokoll festgehalten. Ein weiterer Vermerk kommt mit Aktenzeichen auf das Testament selbst. So ist dann eine Nachlassakte entstanden, in der das offene Testament nun verbleibt. 4. Und, wie vor schon erwähnt, wer nicht zu dem Termin erscheint, erhält kostenlos eine Abschrift des Testaments. Es besteht nämlich keine „Anwesenheitspflicht“ bei dem Eröffnungstermin. Ein Nichterscheinen sei demjenigen anzuraten, dem der Inhalt des Testaments sowieso schon bekannt ist, weil im Termin vor Ort für die Abschrift eine Gebühr erhoben wird! à Hinweis: Sinn und Zweck der Eröffnung ist jedoch nicht die rechtliche Prüfung
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