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1. TESTAMENT ? Wen kann ich als Erben benennen? a) Jede natürliche Person, also ALLE Menschen!
b) Juristische Personen, wie z. B.: GmbH, AG, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und – in geeigneter Form – Vereine. Der ERBE: Aufgrund des letzten Willens oder aufgrund Gesetzes geht das Vermögen des Erblassers auf den (oder die) Erben über. Dieser tritt somit in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein, sobald dieser verstorben ist. Der Erbe wird somit: 1. Eigentümer der Nachlassgegenstände, 2. Gläubiger der Nachlassforderungen, aber auch 3. Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten. Insofern muss sich der Erbe bei Zeiten überlegen, ob er das Erbe antreten will oder ob er dieses besser ausschlagen soll. Siehe hierzu das Stichwort >> Ausschlagung
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