I. Erblasser setzt Erben fest (gewillkürte Erbfolge)!

2. ERBVERTRAG

? Definition: Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag wird – anders als das Testament – mit einer weiteren oder mehreren weiteren Personen vertragsmäßig abgeschlossen. Er hat eine Doppelnatur, da er sowohl Verfügung von Todes wegen ist, als auch Vertrag.

Auch hier kann der Erblasser festlegen, wer was nach dem Erbfall von seinem Vermögen erhält. Es geht also einerseits um die Verfügung von Todes wegen, andererseits allerdings auch um eine „vertragliche“ Festlegung. Die regelmäßig in einem Erbvertrag enthaltenen wechselbezüglichen Verfügungen sind grundsätzlich unwiderruflich, sodass nach dem Ableben des Vertragspartners keine anderweitige Verfügung getroffen werden kann.

Anders als das gemeinschaftliche Testament, das nur von Eheleuten errichtet werden kann, kann der Erbvertrag auch zwischen nicht verheirateten Personen geschlossen werden.

 

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