? Definition: Was ist ein Vermächtnis ? Das Vermächtnis ist eine Zuwendung eines bestimmten einzelnen Vermögensvorteils – meist ein einzelner Gegenstand oder mehrere bestimmte Gegenstände –, ohne dass der Begünstigte in die Funktion des Erben oder Miterben eintritt. Der Vermächtnisnehmer erhält lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Übertragung des ihm zugewandten Gegenstands und wird Gläubiger des Nachlasses. Der Begriff des Vermögensvorteils ist weit zu ziehen; hierzu können auch Rechte und Forderungen gehören, auch beispielsweise der Erlass einer Forderung. Der Erblasser erlässt dem Vermächtnisnehmer die Rückzahlung eines Darlehens. Der Erblasser sollte bei Erstellung des Testaments bedenken, dass mit einem "Erbe" und einem "Vermächtnis" nicht das Gleiche gemeint ist. Begrifflich sollte die Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände nicht als “Vererben” bezeichnet werden, weil der Erbe in die gesamte Rechtsstellung, die der Erblasser innehatte, einrückt. Im Testament sollten die Begriffe so verwandt werden, wie der Gesetzgeber sie versteht. Insbesondere sollte auch bei Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände deutlich werden, wer letztendlich Erbe sein soll. Beispiele: Falsch! Die Großmutter Käthe Liebig, die ihre zwei Töchter, ihren Sohn sowie dessen Enkel in ihrem Testament berücksichtigen möchte, schreibt ihre Verfügung wie folgt: "Mein Haus erhält meine Tochter Sonja, die Sparbücher meine älteste Tochter Jacqueline. Die Grundstücke erhält mein Enkel Thomas und die gesamten Gemälde und Bibliotheksbestände soll mein Sohn Hans-Joachim erhalten." Richtig! Der Testamentinhalt könnte wie folgt lauten: "Meine drei Kinder sind Erben entsprechend dem Wertverhältnis der Zuwendungen und mein Enkel Thomas ist Vermächtnisnehmer."
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