? Definition: Was ist ein gemeinschaftliches Testament ? Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Eheleuten, nunmehr auch von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, errichtet werden. Es handelt sich im Grunde um zwei Testamente, die den Willen der Eheleute erkennbar werden lassen, ihre Erbfolge gemeinsam zu regeln. Wie das Einzeltestament kann das gemeinschaftliche Testament notariell oder privatschriftlich, also eigenhändig, errichtet werden.
Charakteristisch ist die Wechselbezüglichkeit der beiderseitigen Verfügungen. Wechselbezüglichkeit liegt vor, wenn anzunehmen ist, dass jede der beiden Verfügungen nicht ohne die andere getroffen worden wäre. Die Wechselbezüglichkeit bewirkt, dass eine Aufhebung oder Änderung durch einen Ehegatten allein - also ohne Mitwirkung des anderen - nicht möglich sein soll. Allerdings kommt ein Widerrufsrecht in Betracht. Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das “Berliner Testament”. Siehe hierzu das Stichwort >> “Berliner Testament”
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