II.  Gesetzliche Erbfolge

"ABWÄRTS MIT DEM BLUT FLIEßT DAS GUT"

? Wer ist gesetzlicher Erbe, wenn es kein Testament gibt?

Im Vordergrund stehen hier nur die Verwandten. Die alt bekannte "Blutsverwandtschaft" gilt also maßgeblich vor allen anderen in Frage kommenden Erben, wie z.B. enge Freunde oder dergleichen. Sinn ist, dass sich das Vermögen des Erblassers in der Familie weiter vererben soll.

Hier sind verschiedene Erbenordnungen zu unterscheiden. Die Erben, die in einer geraden Linie oder Seitenlinie zum Erblasser stehen.

Die jeweils dem Erblasser nähere Ordnung schließt die entferntere aus!

Ordnungen

I

II

III

IV

Erben des Erblassers

Abkömmlinge
(Kinder)

Eltern

Großeltern

Urgroß-eltern

+ deren Abkömmlinge

Enkel, Urenkel

Geschwister, Neffen / Nichten

Tante / Onkel, Cousine / Cousin

Großtante / -onkel

 

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