? Wer ist erbfähig? Erbfähig ist jede natürliche Person seit Vollendung der Geburt. Nach deutschem Rechtsverständnis sind Tiere nicht erbfähig. Voraussetzung, dass man als natürliche Person Erbe werden kann: Der Erbe muss zum Zeitpunkt des Erbfalls leben; das Alter des Erben spielt hierbei keine Rolle. Ausnahmen:
Der Eintritt in die Rechte und Pflichten des Erblassers erfolgt jedoch erst mit der Geburt.
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