Übersicht
I. Erblasser setzt Erben fest (gewillkürte Erbfolge)
Die Erbeinsetzung erfolgt durch letztwillige Verfügung in folgenden Formen:
1. TESTAMENT
2. ERBVERTRAG
II. Gesetzliche Erbfolge
"ABWÄRTS MIT DEM BLUT FLIEßT DAS GUT"