I. Erblasser setzt Erben fest (gewillkürte Erbfolge)!

2. ERBVERTRAG

? Wie erstelle ich so einen Vertrag?

Die Erstellung eines Erbvertrags ist nur vor dem Notar möglich, nicht privatschriftlich.

Form des Erbvertrags:    

1. Beide Vertragsparteien müssen gleichzeitig beim Notar anwesend sein.

2. Vertrag muss laut vorgelesen, genehmigt und unterschrieben  werden!

3. Notar darf nicht im Vertrag mitberücksichtigt werden!

4. Notar darf mit dem Erblasser nicht verwandt oder ähnliches sein!

 

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