2. ERBVERTRAG ? Was steht drin? In einem Erbvertrag einigen sich die Vertragsparteien darüber, ob eine dritte Person, der Vertragspartner oder ein Dritter Erbe, Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstigter werden soll. Möglich ist jedoch die individuelle Festlegung von Anordnungen, die die übrigen Vertragsparteien nicht berühren, also eine Art Unabhängigkeit wie beim Testament.
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