I. Erblasser setzt Erben fest (gewillkürte Erbfolge)!

2. ERBVERTRAG

? Was steht drin?

In einem Erbvertrag einigen sich die Vertragsparteien darüber, ob eine dritte Person, der Vertragspartner oder ein Dritter Erbe, Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstigter werden soll.

 Möglich ist jedoch die individuelle Festlegung von Anordnungen, die die übrigen Vertragsparteien nicht berühren, also eine Art Unabhängigkeit wie beim Testament.
 

Erbvertragsarten

einseitig

nur eine Partei legt Bestimmungen fest

zweiseitig

beide Parteien treffen Anordnungen - jedoch unabhängig voneinander

gegenseitig

Berücksichtigung beider Parteien wechselseitig


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