? Wie mache ich den Vermächtnisanspruch geltend? Der Anfall des Vermächtnisses tritt in der Regel mit dem Erbfall ein. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch gegen den oder die Erben geltendmachen. Sofern die Erben den Anspruch nicht freiwillig erfüllen, muss der Vermächtnisnehmer den schuldrechtlichen Anspruch im Wege der Klage gerichtlich einfordern. Sofern das Vermächtnis nicht mehr erfüllt werden kann, steht dem Vermächtnisnehmer gegebenenfalls ein Schadensersatzanspruch zu. Die Kosten, die mit der Erfüllung des Vermächtnisses zusammenhängen, hat der Erbe zu tragen. Die auf das Vermächtnis entfallende Erbschaftssteuer hat jedoch der Vermächtnisnehmer zu entrichten. Allerdings haftet der Erbe dem Staat insoweit für die Erfüllung dieser Steuer.
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