3. TESTAMENTSVOLLSTRECKER

? Welche Vorteile hat die Benennung eines TVs?

Folgende Gesichtspunkte können hier eine Rolle spielen:

 
-unparteiische Umsetzung und Überwachung des letzten Willens. Der Erblasser will
-sichergehen, dass nach seinem Ableben alles in seinem Sinne abläuft,
 
  -Schutz des Erben, der vielleicht von geschäftlichen Angelegenheiten nicht viel
-Ahnung besitzt, z.B. weil er minderjährig ist,
 
  -Vermeidung von Streitigkeiten im Familien- oder Bekanntenkreis,
 
 
-ordnungsgemäße Erfüllung der Verfügungen von Todes wegen, wie z.B. die
-regelmäßige Grabpflege, Betreuung des Haustiers, etc.,
 
 
-Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art zu meistern, beispielsweise weil
-Firmen und geschäftliche Beteiligungen zum Nachlass gehören. In diesen Fällen
-könnte es sich empfehlen, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder Steuerberater
-mit der Aufgabe der Testamentsvollstreckung zu betrauen.

 

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