3. TESTAMENTSVOLLSTRECKER
? Welche Vorteile hat die Benennung eines TVs?
Folgende Gesichtspunkte können hier eine Rolle spielen:
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-unparteiische Umsetzung und Überwachung des letzten Willens. Der Erblasser will -sichergehen, dass nach seinem Ableben alles in seinem Sinne abläuft, |
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-Schutz des Erben, der vielleicht von geschäftlichen Angelegenheiten nicht viel -Ahnung besitzt, z.B. weil er minderjährig ist, |
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-Vermeidung von Streitigkeiten im Familien- oder Bekanntenkreis, |
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-ordnungsgemäße Erfüllung der Verfügungen von Todes wegen, wie z.B. die -regelmäßige Grabpflege, Betreuung des Haustiers, etc., |
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-Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art zu meistern, beispielsweise weil -Firmen und geschäftliche Beteiligungen zum Nachlass gehören. In diesen Fällen -könnte es sich empfehlen, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder Steuerberater -mit der Aufgabe der Testamentsvollstreckung zu betrauen. |
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