? Wer kann TV werden? Der zukünftige TV muss vollgeschäftsfähig sein und darf nicht unter Betreuung stehen. Der Erblasser kann eine nach seiner Auffassung vertrauenswürdige Person als TV ernennen. Es können auch mehrere TVs festgelegt werden. Wenn beispielsweise der TV vor Amtsantritt wegfällt, tritt für diesen dann der "Ersatz-TV" ein. Festgelegt wird die Benennung durch den Erblasser persönlich im Testament, Erbvertrag oder Ehegattentestament. Auch sollte der Erblasser nach Möglichkeit bereits im Testament eine Vergütung für die Tätigkeit des TVs vorsehen. Bestimmt der Erblasser in seinem Testament nur, dass eine Testamentsvollstreckung stattfinden soll, so nimmt man an, dass das zuständige Nachlassgericht die konkrete Ernennung eines TVs vornehmen soll. Folgende Personen können TV sein:
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