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Häufig unverhofft erhält der betroffene Bürger eine polizeiliche Vorladung, in der ihm mitgeteilt wird, er solle als Beschuldigter vernommen werden. Insoweit wird er gebeten, sich an einem bestimmten Tage zu einer bestimmten Zeit auf der Polizeidienststelle einzufinden.
Wie soll der “Beschuldigte” hierauf
reagieren? Da gerade zu Anfang des Ermittlungsverfahrens schwere und nicht wieder gut zu machende Fehler begangen werden (s. hierzu das YouTube-Video ), empfiehlt es sich, so früh wie möglich fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Freiheit und Unbescholtenheit sind hohe Güter, die ständig verteidigt werden müssen. Helmut F. Schade
Eine Information der
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