Häufig unverhofft erhält der betroffene Bürger eine polizeiliche Vorladung, in der ihm mitgeteilt wird, er solle als Beschuldigter vernommen werden. Insoweit wird er gebeten, sich an einem bestimmten Tage zu einer bestimmten Zeit auf der Polizeidienststelle einzufinden. Oder schlimmer noch: Eine angeordnete Haus- und/oder Firmendurchsuchung wird "ohne Vorwarnung" durchgeführt.
schwere und nicht wieder gut zu machende Fehler begangen werden (s. hierzu das YouTube-Video ), empfiehlt es sich, so früh wie möglich fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch sind die Erfolgsaussichten deutlich besser, wenn der Strafverteidiger frühzeitig, also umgehend nach Kenntnis der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, eingeschaltet wird. Weitere Infos zum Thema "Strafverfahren - was nun?" finden Sie unter L-AW.de . "Freiheit und Unbescholtenheit sind hohe Güter, die ständig verteidigt werden müssen." Helmut F. Schade
Eine Information der
Anwaltskanzlei Schade
Google+
I like it ...
|