Basiswissen Strafrecht

Das Strafverfahren beginnt regelmäßig mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Häufig unverhofft erhält der betroffene Bürger eine polizeiliche Vorladung, in der ihm mitgeteilt wird, er solle als Beschuldigter vernommen werden. Insoweit wird er gebeten, sich an einem bestimmten Tage zu einer bestimmten Zeit auf der Polizeidienststelle einzufinden. Oder schlimmer noch: Eine angeordnete Haus- und/oder Firmendurchsuchung wird "ohne Vorwarnung" durchgeführt.


Wie soll der “Beschuldigte” hierauf
reagieren?
Mit welchen Begriffen wird er konfrontiert?
Die auf dieser website vorgestellten Basisbegriffe sollen erste Anhaltspunkte geben.

Da gerade zu Beginn des Ermittlungsverfahrens
schwere und nicht wieder gut zu machende Fehler begangen werden
(s. hierzu das YouTube-Video ), empfiehlt es sich, so früh wie möglich fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Auch sind die Erfolgsaussichten deutlich besser, wenn der Strafverteidiger frühzeitig, also umgehend nach Kenntnis der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, eingeschaltet wird.

Weitere Infos zum Thema
"Strafverfahren - was nun?" finden Sie unter L-AW.de .

"Freiheit und Unbescholtenheit sind hohe Güter, die ständig verteidigt werden müssen."

                                                   Helmut F. Schade

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