ALKOHOLDELIKTE
hier: die Atemalkoholmessung
 

Mittlerweile ist auch die Atemalkoholmessung mit einem entsprechenden Messgerät (üblich ist das sog. “Draeger-Messgerät”) neben der Blutentnahme zum Nachweis von Ordnungswidrigkeiten gerichtsverwertbar. Diese Methode ist bei Verkehrskontrollen üblich, damit direkt vor Ort geklärt werden kann, ob der Fahrer alkoholisiert ist oder nicht.

Es besteht allerdings kein Zwang zur Durchführung eines Atemalkoholtests; dieser Test kann freiwillig durchgeführt werden.

Bei dieser Bestimmung der Alkoholkonzentration sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  -Das Messgerät muss eine Bauartzulassung für die amtliche Überwachung
-des Straßenverkehrs aufweisen und
 
  -muss regelmäßig geeicht werden; entsprechende Fristen sind einzuhalten
-(alle 6 Monate muss eine Eichung stattfinden);
 
  -Das Messverfahren muss bestimmte Bedingungen erfüllen, damit es Gültigkeit erlangt.

 

  Thema: Alkoholdelikte