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ALKOHOLDELIKTE Wird der Täter erst nach Tatbegehung gefasst, hat der Körper einen Teil des genossenen Alkohols zu diesem Zeitpunkt bereits abgebaut. Um festzustellen, welcher Alkoholwert dem Tatzeitpunkt zugrunde gelegt werden muss, wird eine Rückrechnung vorgenommen. Die Beurteilung der Strafbarkeit hängt von der Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt maßgeblich ab. Die Tatzeit-BAK wird mit Hilfe der sog. “Widmark-Formel” errechnet. Bei dieser Methode wird unter anderem die genossene Alkoholmenge, das Körpergewicht und der Alkoholabbau berücksichtigt.
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