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DIE ANKLAGESCHRIFT
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-Personalien (wer?) des / der Angeklagten, | |
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-Zeit und Ort der Tat (wann und wo?), | |
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-gesetzliche Tatbestandsmerkmale (was?), | |
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-Konkretisierung der Tat (wie?), | |
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-anzuwendende gesetzliche Strafvorschriften. |
Diese Merkmale bezeichnet man als “Anklagesatz”; als sog. “Kern der Anklageschrift”.
Außerdem beinhaltet die Anklageschrift folgende Angaben:
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-Die Beweismittel (z. B. Zeugen, Urkunden oder Sachverständige, Vorstrafenakte); | |
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-Das “wesentliche Ergebnis der Ermittlungen”: |
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Hier wird der hinreichende Tatverdacht erläutert (Ermittlungsergebnisse zur Person und Sache, Einlassung des Angeschuldigten und die Beweiswürdigung der vorbenannten Beweismittel); |
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-Den Antrag der Staatsanwaltschaft, das Hauptverfahren zu eröffnen; | |
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-Die Unterschrift der Staatsanwaltschaft. |
Bei welchem Gericht die Angelegenheit anhängig wird hängt davon ab, welches Strafmaß die Staatsanwaltschaft erwartet:
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