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DIE FAHRERLAUBNIS Die Fahrerlaubnis ermöglicht die Teilnahme am öffentlichen Verkehr durch Führung eines Kraftfahrzeugs. Der Führerschein an sich weist die Fahrerlaubnis lediglich aus. Er stellt also das äußere Dokument dar, das den Besitzer als Inhaber einer Fahrerlaubnis legitimiert. Bei Verlust dieses Dokuments besteht die Fahrerlaubnis trotzdem. Der Fahrer hat allerdings die Pflicht, seinen Führerschein ständig bei sich zu trage
Bei Verstößen, die im Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeugs stehen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden oder ein Fahrverbot drohen. Bei bestimmten Straftaten, wie z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, droht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis, wobei die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen wird. So wird verfahren, wenn relativ sicher ist, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Zu unterscheiden sind demnach folgende Strafmaßnahmen:
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