DIE FAHRERLAUBNIS
 

Die Fahrerlaubnis ermöglicht die Teilnahme am öffentlichen Verkehr durch Führung eines Kraftfahrzeugs. Der Führerschein an sich weist die Fahrerlaubnis lediglich aus. Er stellt also das äußere Dokument dar, das den Besitzer als Inhaber einer Fahrerlaubnis legitimiert. Bei Verlust dieses Dokuments besteht die Fahrerlaubnis trotzdem. Der Fahrer hat allerdings die Pflicht, seinen Führerschein ständig bei sich zu tragen.

Durch die bundesweite Verkehrsdichte - vor allem in den Großstädten - sind Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vorprogrammiert. Täglich missachten Autofahrer und andere Kraftfahrzeugführer die Straßenverkehrsordnung, sei es durch Geschwindigkeitsüberschreitungen oder falsches Parken.

Bei Verstößen, die im Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeugs stehen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden oder ein Fahrverbot drohen. Bei bestimmten Straftaten, wie z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, droht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis, wobei die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen wird. So wird verfahren, wenn relativ sicher ist, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat.
Vorbelastungen durch Eintragungen im Verkehrszentralregister (Flensburg) oder ein früheres Fahrverbot haben regelmäßig eine nicht unerhebliche Maßregelung zur Folge.

Zu unterscheiden sind demnach folgende Strafmaßnahmen:

    der Entzug der Fahrerlaubnis

und

    das Fahrverbot