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DIE FAHRERLAUBNIS Der Fahrerlaubnisentzug ist deutlich vom Fahrverbot zu unterscheiden. Der Entzug stellt eine Maßregel zur Besserung und Sicherung dar. Die Maßregel dient vorrangig der Sicherheit im Verkehr. Wichtig in diesem Zusammenhang ist dann, unter welchen Voraussetzungen ein Entzug überhaupt in Frage kommt:
Bestimmte Straftaten, die den Eignungsmangel vermuten lassen und deswegen den Eignungsmangel indizieren, werden nachfolgend aufgelistet: Der Täter wird i. d. R. bei folgenden Vergehen als ungeeignet zum Führen eines Kfz angesehen:
Das Tatverhalten sowie die Persönlichkeit des Betroffenen sind bei der Urteilsfindung ebenfalls zu berücksichtigen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt mit Rechtskraft des Urteils, wobei eine vorläufig entzogene Fahrerlaubnis auf die Entziehungsfrist anzurechnen ist. Daneben wird die Einziehung des Führerscheins angeordnet. Sollte der Täter noch keine Fahrerlaubnis besessen haben, kann das Gericht eine Sperrfrist anordnen. Innerhalb dieser Frist darf die zuständige Verwaltungsbehörde dem Verurteilten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Denkbar ist eine Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. In einigen Fällen sogar für immer. Mindestens ein Jahr Sperre erwartet denjenigen, der während der drei Jahre, die vor der Tatzeit liegen, schon einmal eine Sperre verbüßen musste. Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch nach Ablauf der Sperrfrist wiedererteilt oder zurückgegeben. Vielmehr ist es so, dass die Verwaltungsbehörde nach Ablauf der Frist über eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis neu entscheiden muss. Sofern es der Behörde notwendig erscheint, muss sich der Antragsteller zuvor einer psychologisch-medizinischen Untersuchung unterziehen. Hierbei ist deutlich darauf hinzuweisen, dass die Durchfallquote bei 70 % bis 80 % liegt. Insoweit ist dringend vor Absolvierung der MPU die Inanspruchnahme anwaltlicher oder geeigneter fachlicher Hilfe anzuraten. Fällt dieser Test im Hinblick auf das zukünftig zu erwartende Verhalten positiv aus, wird dem Antragsteller ein neuer Führerschein ausgestellt.
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