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DIE GELDSTRAFE Eine Geldstrafe wird in einem Urteil oder Strafbefehl in Tagessätzen angegeben. Die Geldstrafe ist zu unterscheiden von der Geldbuße. Geldbußen spielen lediglich bei Ordnungswidrigkeiten eine Rolle. Die Mindestzahl einer Geldstrafe beträgt 5 Tagessätze, höchstens jedoch 360. Die Anzahl der Tagessätze ist abhängig von der “Schwere” der bestraften Handlung. Bei Bemessung der Geldstrafe muss die Untersuchungshaft angerechnet werden. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bestimmen erst in einem zweiten Schritt die Höhe eines Tagessatzes. Die Höhe der Tagessätze wird nach dem Nettoeinkommen berechnet. Das Einkommen dividiert durch 30 Tage ergibt den Satz pro Tag. Hat der Täter kein Einkommen, dann wird eines angenommen, was er bei Arbeitswilligkeit haben könnte.
Der Tagessatz muss mindestens 1 €, aber höchstens 30.000 €, pro Tag betragen. Hierbei sind immer volle Euro-Beträge anzusetzen.
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