DER GANG DER HAUPTVERHANDLUNG hier: die DNA als Beweismittel im Strafverfahren
I. Einführung
Was ist der Unterschied zwischen DNA und DNS?
DNA und DNS (Desoxyribonucleinsäure) bedeuten dasselbe; der Begriff “DNA” - der sich aus der englischen Bezeichnung desoxyribonucleic acid ergibt - befindet sich auf internationaler Ebene nur häufiger im Sprachgebrauch.

Was ist eigentlich ein “genetischer Fingerabdruck”?
Jeder Mensch besitzt ein charakteristisches DNA-Profil, welches sich in jeder einzelnen Zelle des Körpers befindet. Um einen genetischen Fingerabdruck zu erhalten, müssen die Nucleinsäuren von Gewebestrukturen oder Körperzellen getrennt werden. Dieses unverwechselbare Profil wird als genetischer Fingerabdruck (molekularbiologisch das sog. Fingerprinting) bezeichnet. Entwickelt wurde diese Analyse 1985 von Alec Jeffreys.
Die Untersuchung bezieht sich allerdings nicht auf das Gen selbst, sondern auf kleine, sich wiederholende Abschnitte im Erbgut. Diese Wiederholungen sind in ihrer Anzahl unterschiedlich und betreffen nur eine bestimmte Sequenz des betreffenden Erbmaterial-Abschnitts. Das heißt, dass Teile der DNA in kleinere Abschnitte unterteilt und für Proben vervielfältigt werden, damit diese später mit beispielsweise am Tatort aufgefundenen DNA-Muster abgeglichen werden können. Es geht bei den Untersuchungen ausschließlich um die Anzahl der Wiederholungen.
Die Methode sei nachfolgend an einem Beispiel verdeutlicht:
Das Beispiel zeigt drei unterschiedliche DNA-Musterabschnitte. Die zwei Reihen, die sich oberhalb des Trennbalkens befinden, stehen für DNA-Abschnitte von zwei verdächtigen Tätern. Der dritte Abschnitt unterhalb des Balkens stellt eine entnommene DNA-Probe (z. B. Textilien) vom Tatort dar. Deutlich erkennbar ist, dass das Täter-Muster 2 und das Tatort-Muster in der Struktur und der Anzahl der Wiederholungen übereinstimmen. Der Vergleich ergibt, dass es sich bei dem Muster 2 wahrscheinlich um den verdächtigten Täter handelt.
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