DER GANG DER HAUPTVERHANDLUNG
hier: Augenscheinseinnahme

Beweisaufnahme

 

Eine Augenscheinseinnahme ist jede sinnliche Wahrnehmung durch Sehen, Hören, Riechen, Schmecken oder Fühlen, also alles, was mit den Sinnen wahrgenommen werden kann. Die Augenscheinseinnahme bezieht sich auf die Feststellung beweiserheblicher Tatsachen.

Beispielobjekte für eine Augenscheinseinnahme:

 
Gegenstände u. Objekte, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tatbegehung stehen, z. B. Tat- und Einbruchwerkzeuge oder Waffen;-
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Experimente u. Versuche, z. B. Fahr- u. Bremsversuche oder Rekonstruktionen des Tatverlaufs;
 
 
Ortsbesichtigungen;
 
 
Abbildungen, Skizzen, Karten, (technische) Zeichnungen;
 
 
Geräusche;
 
 
Oberflächenstrukturen;
 
 
Geschmacksrichtungen;
 
 
Gerüche;
 
 
optisch wahrnehmbare Abläufe (Videoaufnahmen, Filme) oder
 
 
akustische Abläufe / Tonfolgen (Tonbandaufnahmen oder Kassetten).

 

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