![]() |
DAS STRAFREGISTER Das Bundeszentralregister - früher mit Sitz in Berlin, nunmehr Bonn - fasst alle rechtskräftigen Verurteilungen, die von deutschen Gerichten und Behörden ergehen, in einer Kartei zusammen. Eingetragen werden in diesem Register daher:
Die Eintragungen im Strafregister können unter Umständen wieder getilgt werden; sie bleiben jedoch mindestens für fünf Jahre gespeichert. Bei besonders schweren Vergehen / Verbrechen sogar bis zu 20 Jahren. Das Strafregister dient vor allem zu Fahndungszwecken. Daneben besteht bei den Staatsanwaltschaften, Gerichten und weiteren Behörden ein Bedürfnis, sich hinsichtlich des strafrechtlich relevanten Vorlebens eines Betroffenen Informationen zu beschaffen. Unbeschränkte Auskunft erhalten daher außer den Gerichten und der Staatsanwaltschaft auch:
Sonstige Behörden und Ämter erhalten nur beschränkte Informationen aus dem Bundeszentralregister, und zwar in Form eines “Führungszeugnisses” (auch “polizeiliches Führungszeugnis”). In diesem Zeugnis werden nicht alle Vergehen aufgeführt. Handelt es sich um eine Erstverurteilung und beträgt die Geldstrafe höchstens 90 Tagessätze, wird dies im Führungszeugnis nicht eingetragen.
Dieses Führungszeugnis kann jede Person mit Vollendung des 14. Lebensjahres anfordern.
|